Zulassung für ein ESA-Studium:
Zulassungsvoraussetzungen für Ausbildung und Weiterbildung
Die Zulassungsvoraussetzungen für ein ESA-Studium sind abhängig vom angestrebten Abschluss.
Ausbildung
Zu einem ESA-Studiengang in der Vollzeit-Ausbildung mit dem Ziel, ein internationales Diplom zu erwerben, ist zugelassen,
• wer mindestens einen höheren Bildungsabschluss
(vergleichbar Fachhochschulreife oder Abitur) nachweisen kann.
• zum Nachweis der Sprachfertigkeit kann im Zweifelsfall eine
Aufnahmeprüfung durchgeführt werden.
Zu einem ESA-Studiengang in der Vollzeit-Ausbildung mit dem Ziel, ein internationales Zertifikat zu erwerben, ist zugelassen,
• wer mindestens einen mittleren Bildungsabschluss
nachweisen kann.
Erfolgreiche Absolventen/innen eines internationalen ESA-Zertifikats-Studienganges haben damit gleichzeitig die Zulassungsvoraussetzung für einen ESA-Diplom-Studiengang erworben.
Fortbildung
Die ESA ermöglicht bei ausreichender Qualifikation ein Studium auch ohne Abitur:
Zu einem ESA-Studiengang in der Fortbildung mit dem Ziel, ein internationales Diplom zu erwerben, ist zugelassen,
• wer mindestens einen mittleren Bildungsabschluss
(vergleichbar Mittlerer Reife), eine kaufmännische
Grundausbildung und zwei Jahre Berufspraxis nachweisen kann.
Zu einem ESA-Seminar in der Aus- oder Fortbildung mit dem Ziel, ein nationales Zertifikat zu erwerben, ist zugelassen,
• wer über ausreichende Kenntnisse verfügt, um sich
nach einer Aus- oder Fortbildung in einem Modulbereich
in der Wertigkeit von mindestens 20 ESA-Credits einer
nationalen ESA-Zertifkats-Prüfung unterziehen zu können.
Die ESA bietet Vollzeit-Studiengänge und berufsbegleitende Studiengänge in der Fortbildung an
